Glossar zur Nationalratswahl

Was ist eigentlich eine Vorzugsstimme? Und was macht ein/e NationalratspräsidentIn? Wir haben wichtige Begriffe rund um die Wahl für euch gesammelt.

Demokratie

Das Wort Demokratie kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Herrschaft des Volkes“. Im Wesentlichen bedeutet es, dass alle Entscheidungen des Staates von gewählten VertreterInnen des Volkes getroffen werden. Ist die Bevölkerung eines Landes mit den Entscheidungen ihrer zuvor gewählten Regierung nicht zufrieden, kann sie diese bei der nächsten Wahl abwählen und sich für eine andere politische Richtung entscheiden.

Bundesregierung und Opposition

Die Bundesregierung ist eine der höchsten Institutionen im Staat besteht aus BundeskanzlerIn, VizekanzlerIn und den MinisterInnen. Die Regierung erarbeitet z.B. Gesetze, die sie für notwendig erachtet, und bringt diese im Parlament zur Abstimmung. Anschließend ist die Regierung dafür verantwortlich, das umzusetzen, was im Parlament von den Abgeordneten beschlossen wird.

Die Parteien, die nicht in der Regierung sind, bezeichnet man als Opposition. Die Opposition hat die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren und andere politische Wege aufzuzeigen.

(Aktives und passives) Wahlrecht

Es gibt das aktive und das passive Wahlrecht. Wer das aktive Wahlrecht hat, darf wählen. Wer das passive Wahlrecht hat, kann darüber hinaus auch gewählt werden. Das Wahlrecht ist in Österreich österreichischen StaatsbürgerInnen vorbehalten. Ausnahmen gibt es aber zum Beispiel bei Gemeinderatswahlen, wo auch BürgerInnen anderer EU-Länder wählen dürfen.

WählerInnenverzeichnis

Das WählerInnenverzeichnis ist eine Liste mit allen wahlberechtigten Personen der jeweiligen Gemeinde. Wer darin nicht aufscheint, kann seine/ihre Stimme nicht abgeben. Unter Angabe von Name und Adresse kann in der (Hauptwohnsitz) Gemeinde Einsicht in das WählerInnenverzeichns genommen werden.

Wahlkarte

Wenn du am Wahltag nicht zu Hause bist, weil du z.B. gerade Urlaub machst, kannst du deine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Dazu brauchst du eine Wahlkarte, die du vorher in deiner Gemeinde beantragen musst. Die Wahlkarte besteht aus dem amtlichen Stimmzettel, dem Wahlkuvert für den Stimmzettel, der eidesstattlichen Erklärung (die du unterschreiben musst, um zu erklären, dass du den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hast) sowie dem Wahlkartenkuvert. Nachdem du den Stimmzettel ausgefüllt hast, schickst du alle vorher aufgelisteten Dokumente mit dem Wahlkartenkuvert an das entsprechende Wahllokal. Achtung: Deine Stimme wird nur dann gezählt, wenn die Wahlkarte rechtzeitig bei der Wahlbehörde einlangt. Rechtzeitig bedeutet, dass die Wahlkarte entweder per Post oder persönlich bis spätestens am Wahltag, 17:00 Uhr in der zuständigen Bezirkswahlbehörde abgeben werden muss.

Stimmzettel

Auf dem Stimmzettel findest du vorgedruckt die zur Wahl zugelassenen Parteien. Um eine gültige Stimme abzugeben, musst du den Kreis unter der von dir bevorzugten Partei eindeutig erkennbar ankreuzen.

Außerdem hast du die Möglichkeit, bis zu drei Vorzugsstimmen auf Bundes-, Landes- und Regionalebene abzugeben. Auf Bundes- und Landesebene musst du dazu jeweils den Namen der Person in das entsprechende Feld auf dem Stimmzettel eintragen. Eine Liste ist am Wahltag in der Wahlkabine aufgelegt. Auf regionaler Ebene findest du die Namen der KandidatInnen bereits vorgedruckt auf dem Stimmzettel. Hier vergibst du deine Vorzugsstimme durch Ankreuzen. Achtung! Vorzugsstimmen kannst du nur innerhalb der Partei vergeben, die du am Stimmzettel gewählt hast, ansonsten ist die Vorzugsstimme ungültig.

Vorzugsstimme

Seit der Nationalratswahl 2013 können drei Vorzugsstimmen abgegeben werden. Damit hast du die Möglichkeit, neben der gewählten Partei auch noch KandidatInnen dieser Partei direkt zu unterstützen. Erhält ein Kandidat oder eine Kandidatin genügend Vorzugsstimmen, erhöhen sich die Chancen, in den Nationalrat einzuziehen.

Mandat

Das Mandat steht für einen Sitz im Nationalrat und bezeichnet den politischen Vertretungsauftrag, den eine Person durch ihre Wahl erhält. KandidatInnen die durch genügend Stimmen für ihre Partei in den Nationalrat einziehen, haben ein Mandat gewonnen und sitzen stellvertretend für ihre WählerInnen (als Nationalratsabgeordnete) im Nationalrat.

Gesetzgebungs-/Legislaturperiode

Die Gesetzgebungs-/Legislaturperiode ist der Zeitraum, in dem der gewählte Nationalrat aktiv ist. Diese Periode dauert in Österreich fünf Jahre.

AbgeordneteR bzw. ParlamentarierIn

Als ParlamentarierInnen oder Abgeordnete werden die politischen VertreterInnen im Parlament, also entweder im Nationalrat oder im Bundesrat, bezeichnet. Daher heißt es manchmal auch NationalratsabgeordneteR oder BundesratsabgeordneteR.

NationalratspräsidentInnen

Der Präsident bzw. die Präsidentin des Nationalrates leitet die täglichen Geschäfte und achtet auf die Einhaltung der Hausordnung im Nationalrat. Zu seinen/ihren Aufgaben gehört es, den Nationalrat nach außen hin zu vertreten, Würde und Rechte der Institution zu wahren, Sitzungen einzuberufen und diese auch zu leiten. Insgesamt gibt es drei NationalratspräsidentInnen.