Nominierung von Delegierten zur Vollversammlung der Bundesjugendvertretung und Vollversammlung der Österreichischen Kinder- und Jugendvertretung
Die Entsendung der Vertreter*innen erfolgt gemäß §4 des Bundesjugendvertretungsgesetz sowie gemäß §9 der Statuten der Österreichischen Kinder- und Jugendvertretung. Der ÖJV-Delegiertenschlüssel basiert auf den Mitgliederzahlen, die 2025 an das BKA Sektion Familie und Jugend gemeldet wurden.
In die ÖJV-Vollversammlung hat die Entsendung der Vetreter*innen durch die Mitgliedsorganisationen paritätisch nach Geschlechtern zu erfolgen. Die Delegationen sind in folgendem Verhältnis zu besetzen:
für Mitgliedsorganisationen mit mehr als 60.000 Mitgliedern: 2/2
für Mitgliedsorganisationen mit 30.000 – 60.000 Mitgliedern: 1/2 oder 2/1
für Mitgliedsorganisationen mit 10.000 – 30.000 Mitgliedern: 1/1
für Mitgliedsorganisationen mit weniger als 10.000 Mitgliedern: 1