Mit uns, nicht für uns!

Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist stets das Grundanliegen der BJV und seit 1989 in der UN-Kinderrechtekonvention als Recht verankert. Junge Menschen zu beteiligen bedeutet, dass sie bei Entscheidungen, die sie betreffen, mitwirken und ihre Lebensbereiche aktiv mitgestalten können. Die BJV versucht u.a. in der ARGE Partizipation, inhaltliche Impulse zu geben und die Qualität von Beteiligungsangeboten zu fördern.

Besonders relevant ist der Faktor Beteiligung im Bereich der nachhaltigen Entwicklung: Nur wenn Kinder und Jugendliche aktiv und auf allen Entscheidungsebenen in die Konzeption und Umsetzung politischer Maßnahmen eingebunden sind, können tragfähige Lösungen gefunden werden.

Österreich ist eines von nur zwei Ländern in Europa, in dem junge Menschen ab 16 Jahren wahlberechtigt sind. Aus diesem Grund bringt sich die BJV laufend in internationale Diskurse und als Partnerin in Projekte zum Thema Wahlaltersenkung ein. Die BJV hat zahlreiche Forderungen für mehr Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen formuliert – zentrale Punkte sind etwa:

  • den Ausbau von Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche,
  • Politische Bildung als eigenes Unterrichtsfach ab der 5. Schulstufe,
  • die Einführung des Wahlrechts für Nicht-StaatsbürgerInnen,
  • die Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit,
  • Maßnahmen gegen Partizipationshemmer wie Armut und geringe Bildung.

Argumente zu diesen Forderungen und weitere Vorschläge zum Thema finden sich in unseren Positionspapieren, die weiter unten als Download zur Verfügung stehen.

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