Wir fordern eine Gleichstellung von Zivildienst und Grundwehrdienst!

Wehrpflicht/Zivildienst

Die allgemeine Wehrpflicht gilt in Österreich für alle tauglichen, männlichen, österreichischen Staatsbürger von 17 bis 50 Jahren. Der Grundwehrdienst ist ein Teil der allgemeinen Wehrpflicht und dauert derzeit sechs Monate. Wer die allgemeine Wehrpflicht aus Gewissensgründen nicht erfüllen kann, muss einen Wehrersatzdienst, den sogenannten Zivildienst, im Umfang von neun Monaten leisten. Seit April 2023 können Frauen freiwillig einen Grundwehrdienst leisten.

Die BJV fordert seit vielen Jahren Reformen bei Grundwehr- und Zivildienst, bei denen die Anliegen von jungen Menschen entsprechend berücksichtigt werden müssen. Die aktuellen multiplen Krisen verstärken den Ruf nach Reformen. 2025 hat Verteidigungsministerin Klaudia Tanner eine Wehrdienstkommission eingesetzt. Die Wehrdienstkommission soll Vorschläge zur Reform des Grundwehrdienstes erarbeiten. Die BJV ist mit beratender Stimme in der Kommission vertreten.

Als gesetzliche Interessenvertretung aller jungen Menschen unter 30 Jahren bringt sich die BJV u.a. in die Arbeit der Wehrdienstkommission mit ihren Forderungen in die Diskussion ein. Oberstes Ziel dabei ist, dass die Reformen sich maßgeblich an den Interessen der jungen Menschen orientieren, da diese direkt davon betroffen sind.

Wichtige Forderungen sind u.a.:

  • Volle Gleichstellung von Grundwehr- und Zivildienern
  • Faire Entlohnung für Grundwehr- und Zivildiener
  • Ausbildung als bedeutender Teil von Grundwehr- und Zivildienst sowie bessere Anerkennung von Kompetenzen im Bildungssektor und am Arbeitsmarkt
  • Reform der Stellung hin zu einem allgemeinen Gesundheitscheck für alle 18-jährigen Österreicher*innen

Forderungen und Materialien

Positionspapier “Aufwachsen in Frieden und Sicherheit”(2025)

Forderungen zur Reform von Wehr- und Zivildienst (2013)

Positionspapier Wehr- und Zivildienst (2011)