Kinderrechte
Kinderrechte sind eine besondere Art von Menschenrechten, die für junge Menschen unter 18 Jahren gelten und für diese Altersgruppe besondere Bedeutung aufweisen. Diese Rechte umfassen beispielsweise das Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Freizeit und Spiel, Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Selbstbestimmung und Mitbestimmung.
Es gibt vier Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention:
• Diskriminierungsverbot
• Vorrang des Kindeswohls
• Recht auf Förderung & Entwicklung
• Recht auf Beteiligung
Die Anerkennung der Rechte jedes Kindes wurde 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) festgelegt. Die Konvention verankert zentrale politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte, die jedes Kind als eigenständige*n Träger*in von Rechten anerkennt und respektiert.
Umsetzung der UN Kinderrechtskonvention
Der Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen überprüft die Umsetzung der Kinderrechte alle fünf Jahre. Außerdem veröffentlicht der Ausschuss Allgemeine Bemerkungen zur UN-Kinderrechtskonvention (engl. General Comment). Diese sind geben darüber Auskunft, wie die Kinderrechtskonvention auszulegen ist. Alle Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, die bisher auf Deutsch übersetzt worden sind, finden sich hier.
Auch Österreich hat sich mit der Ratifizierung der Konvention im Jahr 1992 zur Einhaltung der Kinderrechtskonvention bekannt. Am 20. Januar 2011 hat der österreichische Nationalrat beschlossen, einige Kinderrechte in die Bundesverfassung aufzunehmen. Dadurch haben beispielsweise das Recht auf gleichberechtigte Behandlung von Kindern mit Behinderungen oder das Recht auf gewaltfreie Erziehung nun Verfassungsrang erhalten. Dies stellt zwar einen wichtigen Schritt dar, jedoch setzt sich die BJV weiterhin dafür ein, alle Kinderrechte auf Verfassungsebene zu verankern.
Zentrale Anliegen der BJV
- Aufnahme aller Kinderrechte in der Bundesverfassung der Republik Österreich
- Mehr Informationen für Kinder und Jugendliche über ihre Rechte
- Kinderrechte in Aus- und Weiterbildung relevanter Berufsgruppen
- Ratifzierung des 3. Zusatzprotokolls der UN-Kinderrechtskonvention, damit Kinder sich bei Rechtsverletzungen direkt an den Kinderrechtsausschuss wenden können
Dafür arbeitet die BJV mit vielen anderen Kinderrechtsorganisationen im Netzwerk Kinderrechte gemeinsam.
Seit 2013 ist die BJV auch Mitglied im Beratungsgremium des zuständigen Ministeriums, dem sogenannten Kinderrechte-Board.
30 Jahre Kinderrechte
Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention, am 20. November 2019, machten die BJV und das Netzwerk Kinderrechte bei einem Termin mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen sowie der Familien- und Jugendministerin auf die zentrale Bedeutung der Kinderrechte aufmerksam.
Weitere Kampagnen
Im Jahr 2005 startete die BJV die Kinderrechte-Kampagne „Kinder brauchen Respekt“ und verstärkte ihr Engagement 2009 anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der KRK mit der Kampagne „ALLE Kinderrechte in die Verfassung!“.
Am 20. November 2023 hat die BJV die Kinderrechte-Kampagne „Unsere Rechte, Eure Spielregeln“ gestartet.
Materialien
Um Kinderrechte sichtbarer zu machen, können bei der BJV folgende Materialien zum Thema Kinderrechte unter office@bjv.at kostenlos bestellt werden: