Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Verein Österreichische Kinder- und Jugendvertretung, der mit der Führung der Geschäfte der Bundesjugendvertretung beauftragt ist, ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://bjv.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.bjv.at ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Aufgrund gestalterischer Gründe ist auf der Startseite keine Überschrift der Hierarchie-Ebene H1 vorhanden. Zudem kann es auf einzelnen Seiten vorkommen, dass die Überschriftenhierarchie nicht durchgängig linear aufgebaut ist oder nicht vollständig der visuellen Struktur entspricht.

Unverhältnismäßige Belastung

Aufgrund des großen Umfangs unserer Website stellt es eine bis dato nicht zu leistende Aufgabe dar alle Inhalte retrospektiv vollkommen barrierefrei aufzubereiten. Dies betrifft insbesondere:

  • Die barrierefreie Bereitstellung von PDF-Dateien: Einige auf dieser Website bereitgestellten PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Dabei handelt es sich insbesondere um einzelne Dokumente, die anlassbezogen erstellt und veröffentlicht werden (z.B. Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfe). Sämtliche PDF-Dateien in barrierefreier Form bereitzustellen, ist aus budgetären Gründen leider nicht möglich. PDFs von Broschüren und anderen Printprodukten werden hingegen seit 2022 barrierearm bzw. barrierefrei zur Verfügung gestellt.

  • Videos: Einige auf unserer Website veröffentlichten Videos sind derzeit nicht mit Untertiteln versehen. Leider ist es uns nicht möglich, diese Untertitel nachträglich bereitzustellen, da die Originaldateien (Rohmaterial) dem Verein nicht mehr zur Verfügung stehen. Wir sind aber ab sofort bemüht, alle neuen Videos, die auf unserer Website veröffentlicht werden, mit entsprechenden Untertiteln zu versehen, um die Zugänglichkeit für alle Nutzer*innen kontinuierlich zu verbessern.

  • Alternativtexte für alle in der Vergangenheit eingesetzten Bildelemente: Wir haben die Redaktionsrichtlinien dahingehend angepasst, dass ab sofort alle Bildelemente barrierefrei mit Alternativtexten zu versehen sind.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Wenn Sie Informationen zu Inhalten Dritter benötigen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an office@bjv.at. Wir sind bemüht, Ihnen die betreffenden Inhalte in einer barrierefreien Version zur Verfügung zu stellen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im Juni 2023 erstellt und im August 2025 aktualisiert.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Österreichischen Kinder- und Jugendvertretung durchgeführten Selbstbewertung sowie auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.

Geprüft wurden folgende Seiten: Startseite, Themenseiten, Newsseite (Blog), Einzelbeiträge Blog, Kontaktseite und die Formulare.

Diese Erklärung wurde zuletzt im August 2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an presse@bjv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www.bjv.at".

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Kontakt:
Bundesjugendvertretung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
presse@bjv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

 

Quelle/Vorlage: FFG https://www.ffg.at/digitale-barrierefreiheit/wissenswertes-und-fakten/mustererklaerung-de