BJV Aktionsplan Gender Mainstreaming

Die Selbstverpflichtungserklärung der BJV wurde 2005 beschlossen und 2018 überarbeitet und adaptiert. 2023 wurde diese in den „Aktionsplan Gender Mainstreaming“ übergeführt.

BJV Aktionsplan Gender Mainstreaming
Die Bundesjugendvertretung (BJV) hat sich zur Implementierung einer Gender Mainstreaming Strategie verpflichtet, deren Ziel Geschlechtergerechtigkeit in allen Be-reichen der BJV – beziehungsweise des Vereins Österreichische Kinder- und Jugendver-tretung – ist. Ein weiteres definiertes Ziel ist, dass die Mitglieder des Vorstandes ihre Vorbildaufgabe im Bereich Gender Mainstreaming wahrnehmen können und sollen.
Eine Selbstverpflichtungserklärung wurde 2005 beschlossen und zuletzt im Jahr 2018 aktualisiert. 2023 wurde diese mit dem letztgültigen Arbeitsplan Gender Mainstreaming (2021-2023) zu dem BJV Aktionsplan Gender Mainstreaming zusammengefasst und er-weitert. Sie umfasst folgende Vereinbarungen:

I. Allgemeines

1. Alle gewählten Organe der BJV werden geschlechterparitätisch besetzt.
2. Die BJV kommuniziert nach innen und außen in allen Belangen geschlechterge-recht, mit der allgemein gültigen Sprachregelung mit Gender-Sternchen* (Asterisk).
3. Die Analysekategorie Gender ist Teil der Planung und Evaluierung von Kampagnen und anderen BJV-Aktivitäten.
4. Die BJV verpflichtet sich zur laufenden Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Aktionsplans. Der Aktionsplan wird jährlich von der Steuerungsgruppe Gender Mainstreaming (StG GeM) evaluiert und gegebenenfalls adaptiert sowie anschlie-ßend im Vorstand beschlossen.
5. Eine Erweiterung der im Aktionsplan definierten Maßnahmen ist erwünscht und wird angestrebt. Diese werden regelmäßig durch die StG Gender Mainstreaming evaluiert und gegebenenfalls adaptiert.

II. Konkrete Umsetzung in der BJV

6. Die StG GeM begleitet die Umsetzung des Aktionsplans Gender Mainstreaming. Sie trifft sich mindestens zweimal pro Jahr und setzt sich zusammen aus: einer Person aus dem Vorsitz-Team, geschlechterparitätisch dazu eine Person aus dem Vorstand, der Geschäftsführung und der inhaltlich zuständigen Person im Team der Refe-rent*innen. Die Steuerungsgruppe und ihre Sitzungen sind für alle Vorstandsmit-glieder offen.
7. Die Steuerungsgruppe evaluiert die Gender Watch Protokolle, die Red-ner*innenlisten und die (Geschlechter-)Zusammensetzung von Projekt- und Arbeits-gruppen und analysiert Erkenntnisse/ Ergebnisse, die sich daraus ableiten lassen.
8. Bei der jährlichen Vollversammlung werden über Erkenntnisse und Ergebnisse der Analyse des Aktionsplans durch die Steuerungsgruppe Gender Mainstreaming be-richtet.
9. Die StG GeM wird aktiv in die Evaluierung von Kampagnen eingebunden, um spe-ziell den Blick auf Gender Mainstreaming-Aspekte der Kampagne zu richten und ggf. Empfehlungen zur besseren Umsetzung von Gender Mainstreaming für kom-mende Kampagnen auszusprechen. Längerfristig ist das Ziel, Kampagnen der BJV hinsichtlich der Gender Balance („mit der Gender-Brille“) betreffend Ressourcenein-satz, Budget, Zeit und Repräsentativität zu durchleuchten.
10. Die Steuerungsgruppe schlägt Themenschwerpunkte bzw. konkrete Projekte im Be-reich Gender vor, die von der BJV in der jeweiligen Vorstandsperiode bearbeitet bzw., umgesetzt werden sollen.
11. Schriftliche Vorlagen (Stellungnahmen, Beschlüsse, Protokolle, etc.) für sämtliche Gremien der BJV werden geschlechtergerecht & gender-orientiert erstellt.
12. Die Geschäftsführung bzw. das Vorsitz-Team fragt bei schriftlichen Vorlagen (siehe Punkt 11) nach, wenn keine inhaltlichen Gender-Bezüge erkennbar sind, und fordert diese ein.
13. Eine Beratung bei der Erstellung der Vorlagen durch die inhaltlich zuständige Person im Team der Referent*innen, durch die StG GeM oder durch das Frauenkomitee ist möglich, die Arbeit darf aber nicht delegiert werden.
14. Mindestens einmal pro Jahr wird ein Gender-Training, das mindestens einen halben Tag umfasst, durchgeführt – Informationen/Berichte darüber werden auch an die Mitgliedsorganisationen weitergetragen. Die Teilnahme ist für alle Mitglieder des Vorstands verpflichtend.
15. Aktives Verbreiten der Toolbox „Alles Gender, aber wie?“, bspw. über die Social-Media-Kanäle der BJV.

III. Vorstand, andere Gremien, Gender Watch

16. Die Präsidiums-/Vorstandssitzungen, die Vollversammlung und die Klausur werden genderbezogen beobachtet (z.B. durch das Gender-Watch-Formular und Red-ner*innen-Listen nach dem Reißverschlussprinzip) – die Verantwortung dafür wech-selt zwischen den Mitgliedern des Präsidiums/des Vorstands, die Berichte werden im Protokoll festgehalten. Wird im Rahmen der Auswertung der Gender Watch Protokol-le durch die Steuerungsgruppe Gender Mainstreaming ein auffallendes Verhalten einer bestimmten Person festgestellt, ist die Moderation der Vorstandssitzungen dazu angehalten, auf dieses in den Sitzungen hinzuweisen und die Einhaltung der im Ak-tionsplan definierten Verhaltensweisen einzufordern.
17. Die BJV hält ihre Mitgliedsorganisationen dazu an, regelmäßig die Entsendun-gen/Nominierungen ihrer Delegierten in BJV-Gremien auf ein ausgewogenes Ge-schlechterverhältnis zu überprüfen. Die Entsendungen zur Vollversammlung sind in den ÖJV-Statuten (§9) geregelt.
18. Die BJV stellt auf allen ihren Veranstaltungen gratis Menstruationsprodukte zur Ver-fügung.

IV. Kommunikation nach außen

19. Informationen zur Bedeutung von geschlechtergerechter und geschlechtersensibler Sprache sind auf der BJV-Website und über andere Kanäle zu finden.
20. Die BJV achtet auch bei der Verwendung von visuellem Material auf eine geschlech-tergerechte und geschlechtersensible Bildsprache.
21. Die BJV stellt Informationen zur Implementierung von Gender-Mainstreaming-Strategien für ihre Mitgliedsorganisationen zur Verfügung.
22. Die Mitgliedsorganisationen werden regelmäßig über die Umsetzungen und Maß-nahmen der BJV im Bereich Gender Mainstreaming informiert.
23. Die Gender-Mainstreaming-Selbstverpflichtung ist öffentlich zugänglich.