Gender Mainstreaming Selbstverpflichtung
Die Bundesjugendvertretung (BJV) hat sich zur Implementierung einer Gender Mainstreaming Strategie verpflichtet, deren Ziel Geschlechtergerechtigkeit in allen Bereichen der BJV – beziehungsweise des Vereins Österreichische Kinder- und Jugendvertretung – ist. Ein weiteres definiertes Ziel ist, dass die Mitglieder des Vorstandes ihre Vorbildaufgabe im Bereich Gender Mainstreaming wahrnehmen können und sollen.
Die Selbstverpflichtungserklärung wurde 2005 beschlossen und zuletzt im Jahr 2018 aktualisiert. Sie umfasst folgende Vereinbarungen:
I. Allgemeines
- Alle gewählten Organe der BJV werden geschlechterparitätisch besetzt.
- Die BJV kommuniziert nach innen und außen in allen Belangen geschlechtergerecht, mit der allgemein gültigen Sprachregelung mit großem Binnen-I oder darüber hinausgehenden Regelungen wie z.B. Gender-Sternchen* oder Gender_Gap.
- Die Analysekategorie Gender ist Teil der Planung und Evaluierung von Kampagnen und anderen BJV-Aktivitäten.
- Die BJV verpflichtet sich zur laufenden Umsetzung eines Gender-Mainstreaming-Aktionsplans. Der Aktionsplan wird jährlich von Vorstand und Geschäftsstelle bzw. von der Steuerungsgruppe Gender Mainstreaming (StG GeM) im Rahmen der Vorstandsklausur evaluiert und gegebenenfalls adaptiert.
- Eine Erweiterung des Maßnahmenkatalogs (Aktionsplan und Selbstverpflichtungserklärung) ist erwünscht und wird angestrebt. Die Maßnahmen werden regelmäßig durch die StG Gender Mainstreaming evaluiert und gegebenenfalls adaptiert.
II. Konkrete Umsetzung in der BJV
- Die StG GeM begleitet die Umsetzung der Gender-Mainstreaming-Selbstverpflichtung und des Aktionsplans. Sie trifft sich mindestens zweimal pro Jahr und setzt sich zusammen aus: einer/einem VertreterIn vom Vorsitz-Team, geschlechterparitätisch dazu einer/einem VertreterIn vom Vorstand, der Geschäftsführung und der Referentin/des Referenten für den Themenbereich. Die Steuerungsgruppe und ihre Sitzungen sind für alle Vorstandsmitglieder offen.
- Schriftliche Vorlagen (Stellungnahmen, Beschlüsse, Protokolle, etc.) für sämtliche Gremien der BJV werden geschlechtergerecht & gender-orientiert erstellt.
- Die Geschäftsführung bzw. das Vorsitz-Team fragt bei Vorlagen nach, wenn keine inhaltlichen Gender-Bezüge erkennbar sind, und fordert diese ein.
- Eine Beratung bei der Erstellung der Vorlagen durch die Referentin/den Referenten zuständig für den Themenbereich, durch die StG GeM oder durch das Frauenkomitee ist möglich, die Arbeit darf aber nicht delegiert werden.
- Mindestens einmal pro Jahr wird im Rahmen der Vorstandsklausur ein Gender-Training, das mindestens einen halben Tag umfasst, durchgeführt – Informationen/Berichte darüber werden auch an die Mitgliedsorganisationen weitergetragen.
III. Vorstand, andere Gremien, Gender Watch
- Die Präsidiums-/Vorstandssitzungen und optional auch die Vollversammlung und die Klausur werden genderbezogen beobachtet (z.B. durch das Gender-Watch-Formular und RednerInnen-Listen nach dem Reißverschlussprinzip) – die Verantwortung dafür wechselt zwischen den Mitgliedern des Präsidiums/des Vorstands, die Berichte werden im Protokoll festgehalten.
- Die BJV hält ihre Mitgliedsorganisationen dazu an, regelmäßig die Entsendungen/Nominierungen ihrer Delegierten in BJV-Gremien auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu überprüfen. Die Entsendungen zur Vollversammlung sind in den ÖJV-Statuten (§9) geregelt.
IV. Kommunikation nach außen
- Informationen zur Bedeutung von geschlechtergerechter Sprache sind auf der BJV-Website und über andere Kanäle zu finden.
- Die BJV stellt Informationen zur Implementierung von Gender-Mainstreaming-Strategien für ihre Mitgliedsorganisationen zur Verfügung.
- Die Mitgliedsorganisationen werden regelmäßig über die Umsetzungen und Maßnahmen der BJV im Bereich Gender Mainstreaming informiert.
- Die Gender-Mainstreaming-Selbstverpflichtung ist öffentlich zugänglich.