Kinder- und Jugendschutz
Wie lange dürfen Jugendliche eigentlich alleine unterwegs sein? Noch vor ein paar Jahren hing die Antwort auf diese Frage vom Wohnort ab: Je nachdem, in welchem Bundesland Kinder und Jugendliche zuhause waren, galten andere Ausgehzeiten. Seit 2019 gibt es in ganz Österreich einen weitgehend einheitlichen Jugendschutz – und dafür hat die BJV lange gekämpft. Gemeinsam mit Expert*innen hat sie ein Modell für die Vereinheitlichung von Ausgehzeiten sowie Alkohol- und Tabakkonsum entwickelt, das von fast allen Bundesländern übernommen wurde. Einzig in Oberösterreich dürfen Jugendliche noch eine Stunde weniger lang fortgehen als anderswo in Österreich.
Aber auch das ist bald Geschichte: 2026 einigte sich die Regierung darauf, ein bundesweites Jugendschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Die BJV begrüßt das, denn ein einheitliches Bundesgesetz garantiert gleiche Rechte für alle Jugendlichen in Österreich.
Kinder- und Jugendschutz sind nicht nur Regeln
Ganz allgemein regeln verschiedene Gesetze die Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen. Eines der wichtigsten: das Recht, sicher und gewaltfrei aufzuwachsen – festgeschrieben in der UN-Kinderrechtskonvention.
Genau hier setzt die BJV derzeit einen ihrer Schwerpunkte: beim Kinderschutz. Gerade in der Kinder- und Jugendarbeit tragen Organisationen eine besondere Verantwortung, sichere Rahmenbedingungen für junge Menschen zu schaffen. Umfassende Kinderschutzkonzepte müssen so aufbereitet werden, dass sie auch auf regionaler und lokaler Ebene funktionieren. Dafür braucht es fundiertes Wissen, klare Zuständigkeiten und vor allem eine Kultur des Hinsehens.
Kinderschutz gehört in jede Organisation
Die BJV verfolgt das Ziel, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig zu stärken und die Umsetzung der Kinderrechte in der Praxis voranzutreiben. Kinderschutz soll als selbstverständlicher Bestandteil jeder Organisation verankert sein und durch präventive Maßnahmen, Sensibilisierung und klare Strukturen gelebt werden. Dafür unterstützt die BJV ihre Mitgliedsorganisationen bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten und setzt sich dafür ein, dass diese flächendeckend wirksam etabliert werden.
Durch Fortbildungs- und Workshopangebote sowie Materialien wie die Broschüre „Starthilfe Awareness“ bietet die BJV ihren Mitgliedsorganisationen Serviceangebote in diesem Bereich. Die BJV verfügt selbst über ein internes Schutzkonzept sowie Schutzbeauftragte und versteht diese Strukturen als wichtigen Beitrag zu einer sicheren Organisationskultur.
Darüber hinaus bringt die BJV ihre Expertise in einschlägigen Arbeitsgruppen und Netzwerken ein und steht dabei im regelmäßigen Austausch mit Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Durch diesen fachlichen Austausch trägt sie dazu bei, den Kinderschutz in Österreich kontinuierlich weiterzuentwickeln und nachhaltig zu stärken.