Pressegespräch: Sonderurlaub für Freiwillige
Einen Rechtsanspruch auf Sonderfreistellung für freiwillig Engagierte gibt es in Österreich derzeit nicht. Bei einer Erhebung des Sozialministeriums hat allerdings fast die Hälfte all jener, die keine Freiwilligenarbeit leisten, angegeben, diese mit dem Beruf nicht vereinbaren zu können.
Besonders die außerschulische Jugendarbeit hat einen enormen Wert für die Gesellschaft. Ihr Beitrag zu nicht-formaler und informeller Bildung ist dabei ebenso wichtig, wie ihre Bedeutung für die persönliche Entwicklung von jungen Menschen. Jugendarbeit fördert das Engagement, die Partizipation und den sozialen Zusammenhalt. Vor allem Jugendorganisationen leben vom freiwilligen Engagement, welches auch der zentrale Motor der Bundesjugendvertretung ist. Die BJV fordert konkret einen Sonderurlaub für ArbeitnehmerInnen von bis zu fünf Tagen für nachweisbares freiwilliges Engagement.
Vorbildhaft sieht die BJV die Rahmenbedingungen in Deutschland, wo es solche Regelungen bereits in fast allen Bundesländern gibt, in Bayern sogar seit 1958. Hier haben ArbeitnehmerInnen, die sich in Jugend- und Wohlfahrtsverbänden freiwillig engagieren, demnach einen Rechtsanspruch auf bis zu 15 Freistellungstage pro Jahr. Der BJV geht es vor allem darum mit politischen EntscheidungsträgerInnen ins Gespräch zu kommen: „Eine Diskussion über mögliche gesetzliche Regelungen in Österreich wäre zumindest der erste wichtige Schritt, um die Sichtbarkeit der Freiwilligenarbeit zu erhöhen“, erklärt BJV-Vorsitzende Martina Tiwald.