Die Bundesjugendvertretung

Seit 2001 mit dem Inkrafttreten des Bundes-Jugendvertretungsgesetzes ist die Bundesjugendvertretung
(BJV) die gesetzlich verankerte Interessenvertretung aller Kinder und Jugendlichen in Österreich.
Die Organe der BJV sind die Vollversammlung und das Präsidium. Das Präsidium führt grundsätzlich
die Geschäfte der BJV. Gemäß §10 des Bundes-Jugendvertretungsgesetzes ist aber das Präsidium
bemächtigt, einen eigens eingerichteten Verein mit den Geschäften zu betrauen.

Daher hat das BJV-Präsidium den Verein „Österreichische Kinder- und Jugendvertretung“ (kurz ÖJV,
ZVR-Zahl: 902252246) mit der Führung der Geschäfte der BJV beauftragt. Der Vorstand der ÖJV und die
Geschäftsstelle kümmern sich also um die laufende Arbeit der Bundesjugendvertretung.

Das sieht so aus:

Alle zwei Jahre werden in der Vollversammlung des Vereins „Österreichische Kinder- und
Jugendvertretung“ von allen Mitgliedsorganisationen ein 4-köpfiges Vorsitzteam und der Vorstand
gewählt. Die BJV wird von diesen Vertreter*innen in der Öffentlichkeit repräsentiert. Sie sprechen
öffentlich im Namen der rund drei Millionen Kinder und Jugendlichen in Österreich. Außerdem wurde
ein BJV-Frauenkomitee eingerichtet, das mit einer beratenden Stimme im Vorstand vertreten ist, und der
Verein entsendet Jugenddelegierte in europäische und internationale Gremien. Die laufende Arbeit des
Vereins wird von Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle durchgeführt. Die Leitung des Büros obliegt der
Geschäftsführung.

Organigramm der BJV