Inklusionsbeirat sprach über soziale Absicherung
Was braucht ein junger Mensch, um ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu leben? Und was passiert, wenn behinderungsbedingte Mehrkosten im Alltag vorliegen? Mit Fragen wie diesen hat sich der Inklusionsbeirat bei seinem 18. Treffen im September beschäftigt. Anlass dafür waren die nun startenden Verhandlungen zur Reform der Sozialhilfe.
Zu Beginn des Treffens wurde gemeinsam gesammelt, was es für ein selbstbestimmtes Leben braucht: etwa ausreichend Essen und Trinken, einen gemütlichen Wohnraum, medizinische Versorgung, Mobilität, Bildung, Bewegung, Erholung, Gemeinschaft sowie Assistenz und Unterstützung – und die Möglichkeit, selbst Entscheidungen zu treffen und das eigene Leben zu gestalten.
Ein gutes Leben braucht mehr als das Nötigste
Die Diskussion hat schnell gezeigt, dass soziale Absicherung für junge Menschen mit Behinderungen nicht nur bedeutet, genug Geld für Essen und Wohnen zu haben. Sie entscheidet auch darüber, ob sie selbstbestimmt wohnen, eine persönliche Assistenz in Anspruch nehmen kann, Freizeitaktivitäten wahrnehmen, an der Gesellschaft teilhaben und notwendige Unterstützungsleistungen und Therapien in Anspruch nehmen können.

Daran anknüpfend wurde sich zum derzeitigen Sozialhilfesystem in Österreich ausgetauscht. Teilnehmer*innen des Inklusionsbeirats haben dabei auch persönliche Erfahrungen und Erfahrungen aus ihrem Umfeld geteilt.
Selbstbestimmung durch finanzielle Sicherheit
Selbstbestimmt zu leben bedeutet, über das eigene Leben und die eigene Zeit frei entscheiden zu können: Wo möchte ich wohnen? Wie verbringe ich meine Freizeit? Wofür möchte ich mein Geld ausgeben? Und gerade für Menschen mit Behinderungen ist finanzielle Sicherheit eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Gleichzeitig berichten die Teilnehmer*innen des Beirats, dass durch Behinderungen erhebliche zusätzliche Kosten entstehen können.
So gibt es in Österreich zwar unterschiedlichste finanzielle Unterstützungsleistungen und Beihilfen für Menschen mit Behinderungen: erhöhte Familienbeihilfe, Pflegegeld, erhöhte Studienbeihilfe etc. In der Diskussion wurde jedoch deutlich, dass es zumeist nicht einfach ist, herauszufinden, worauf man Anspruch hat, wo man etwas beantragen muss und welche Voraussetzungen gelten. Dazu kommen unterschiedliche Zuständigkeiten; denn manche Unterstützungen werden vom Bund geregelt, andere von den Ländern. Auch die Sozialhilfe ist in Österreich bisher nicht vollständig einheitlich geregelt. Der Bund gibt mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz den Rahmen vor, die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch die Bundesländer.
Gerade für junge Menschen mit Lernschwierigkeiten und Personen, deren Alltag durch behinderungsbedingten Mehraufwand und erhöhten Mental Load geprägt ist, kann die komplexe Bürokratie rund um die unterschiedlichen Unterstützungsleistungen selbst zur Barriere werden.
Und was bedeutet das für die aktuelle Sozialhilfereform?
Die aktuellen Verhandlungen zur Neuregelung der Sozialhilfe waren der konkrete Anlass, sich mit dem Thema soziale Absicherung zu beschäftigen. Der Wunsch der Teilnehmer*innen des Beirats war, aktuelle politische Entwicklungen auch bei der Programmgestaltung der Treffen aufzugreifen. Eine umfassende Bewertung des vorliegenden Entwurfs war dabei aber nicht das Ziel.
Für den Inklusionsbeirat ist jedoch klar: Soziale Absicherung und damit auch eine Reform der Sozialhilfe muss die tatsächlichen Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Unterstützungsleistungen für Kinder und junge Menschen mit Behinderungen sollen sowohl ausreichend vorhanden als auch niederschwellig zugänglich sein – und zwar unabhängig davon, in welchem Bundesland man lebt.
Fazit
Der Austausch im Inklusionsbeirat hat gezeigt: Soziale Absicherung ist eine wichtige Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Für Menschen mit Behinderungen geht es dabei nicht nur um die Sicherung ihres Lebensunterhalts sondern auch darum, ob sie selbstbestimmt wohnen, notwendige Unterstützung bekommen, ihre Freizeit frei gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Deshalb appelliert der Inklusionsbeirat an die zuständigen Politiker*innen, die Sozialhilfe so zu reformieren, dass sie ihrer Rolle als letztes Auffangnetz gerecht wird und auch junge Menschen mit Behinderungen tatsächlich absichert. Gerade wenn andere Unterstützungen nicht ausreichen oder nicht greifen, muss die Sozialhilfe ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Klingt interessant?
Im Inklusionsbeirat finden monatliche Treffen statt, bei denen sich junge Menschen mit Behinderungen über selbstgewählte Themen austauschen. Den Termin für das nächste Treffen findest du hier.
Wenn du Interesse hast, beim Inklusionsbeirat mitzumachen, schreib unserer Referentin Paula Schwentner eine Mail an paula.schwentner@bjv.at oder ruf sie unter +43 676 880 11 11 53 an! Wir freuen uns auf dich!